- allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI- / ChatGPT
- Urheberrechtsverletzungen durch KI- / ChatGPT-Nutzung
- KI – / ChatGPT – Haftungsfragen
- Datenschutzrechtsverletzungen durch KI- / ChatGPT
- allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI- / ChatGPT
- Urheberrechtsverletzungen durch KI- / ChatGPT-Nutzung
- KI – / ChatGPT – Haftungsfragen
- Datenschutzrechtsverletzungen durch KI- / ChatGPT
Ihre Kanzlei für ChatGPT-Recht / KI-Recht
Ihre Kanzlei für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI (Künstlicher Intelligenz), u.a. ChatGPT. Was Sie bei der Nutzung von ChatGPT-Inhalten beachten müssen.
ChatGPT ist ein KI-Modell, das von OpenAI entwickelt wurde, um natürliche Sprachverarbeitungsaufgaben zu erledigen. Das Kürzel „GPT“ steht für „Generative Pre-trained Transformer“, was auf die Art der Architektur hinweist, die verwendet wird, um Texte zu generieren.
ChatGPT kann auf verschiedene Weise genutzt werden. Zum Beispiel kann es verwendet werden, um Texte auf der Grundlage von Eingabeparametern zu generieren, die der Nutzer vorgibt. Das können beispielsweise Fragen, Antworten oder auch ganze Textabschnitte sein. Die generierten Texte können dann für verschiedene Zwecke genutzt werden, wie beispielsweise zur Erstellung von Texten für Websites…
Das KI-Modell basiert auf maschinellem Lernen und wurde trainiert, indem es große Mengen an Texten gelesen hat. Dadurch konnte es ein tiefes Verständnis für Sprache entwickeln und ist in der Lage, auf der Grundlage dieses Verständnisses Texte zu generieren, die menschenähnlich klingen.
ChatGPT bietet viele Möglichkeiten, Textgenerierungsaufgaben zu automatisieren und Zeit und Mühe zu sparen.
ChatGPT und KIs wird die Arbeitswelt nicht verändern – die Veränderung ist bereits in vollem Gange. Die Nutzung findet jedoch nicht im „rechtsfreien Raum“ statt. Im Zusammenhang mit der Verwendung von ChatGPT gibt es zahlreiche, hochrelevante rechtliche Fragestellungen, wie bspw:
- wem steht das geistige Eigentum an den von ChatGPT erstellten Texten zu?
- Können durch die Verwendung der Texte Urheberrechte Dritter verletzt werden?
- Wer haftet, wenn aufgrund falscher KI-Auskünfte Schäden entstehen?
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir helfen Ihnen gerne.
Ihr
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Master of Law (intellectual property law)
Wichtige Fragen
Wem steht das geistige Eigentum der von ChatGPT erstellten Texte zu?
Stellt man dem Chat-Bot Chat GPT diese Frage, erhält man die nachfolgende Antwort:
„Grundsätzlich gehört das geistige Eigentum an den von ChatGPT erstellten Texten OpenAI, da ChatGPT von OpenAI betrieben wird. Das bedeutet, dass OpenAI die exklusiven Rechte hat, die Texte zu nutzen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Nutzer, die Texte mit ChatGPT erstellen, haben daher kein automatisches Eigentumsrecht an den generierten Texten.
Allerdings können Nutzer möglicherweise Rechte an den von ihnen erstellten Texten geltend machen, wenn sie in den Texten eigene geistige Schöpfungen oder urheberrechtlich geschützte Werke verwenden. In diesem Fall würde das Eigentumsrecht an diesen Teilen des Textes beim Nutzer verbleiben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies ein komplexes rechtliches Thema ist und von verschiedenen Faktoren abhängt, wie z.B. dem genauen Inhalt des Textes, den verwendeten Materialien und den geltenden Urheberrechtsbestimmungen. Eine Einzelfallprüfung durch einen Anwalt oder Experten für geistiges Eigentum ist empfehlenswert, um die genauen Eigentumsrechte an den Texten zu klären.“ (Hervorhebung hinzugefügt)
Diese Antwort ist jedoch nur bedingt korrekt, bzw. unzutreffend.
Die Frage, wem das geistige Eigentum, wie Urheberrechte / Leistungsschutzrechte / Verwertungsrechte (sofern ein geistiges Eigentumsrecht an den Texten überhaupt entsteht / entstehen kann) zusteht, wird meist in den Nutzungsbedingungen der KI / ChatBots geregelt. So verhält es sich auch bei ChatGPT.
Die Nutzungsbedingungen von ChatGPT sind aktuell nur auf Englisch verfügbar und unter dem nachfolgenden Link abrufbar:
In den Nutzungsbedingungen heißt es hierzu aktuell (Stand: 30.03.2023) wie folgt:
„3. Content
(a) Your Content. You may provide input to the Services (“Input”), and receive output generated and returned by the Services based on the Input (“Output”). Input and Output are collectively “Content.” As between the parties and to the extent permitted by applicable law, you own all Input. Subject to your compliance with these Terms, OpenAI hereby assigns to you all its right, title and interest in and to Output. This means you can use Content for any purpose, including commercial purposes such as sale or publication, if you comply with these Terms. OpenAI may use Content to provide and maintain the Services, comply with applicable law, and enforce our policies. You are responsible for Content, including for ensuring that it does not violate any applicable law or these Terms.“ (Hervorhebung hinzugefügt)
Gemäß der Nutzungsbedingungen können Sie die durch ChatGPT generierten Inhalte folglich frei verwenden. ChatGPT hält sich jedoch ebenfalls ein Nutzungsrecht vor.
WICHTIG:
Das bedeutet, dass ChatGPT grundsätzlcih kein Problem damit hat, dass Sie die Texte / Inhalte verwenden. Das bedeutet aber nicht, dass Sie mit der Nutzung der durch ChatGPT generierten Texte nicht doch Urheberrechte / Rechte Dritter verletzen.
Sie haben Rechtsfragen zur Nutzung von KI-erstellten Texten / Nutzung von durch ChatGPT erstellten Texte? Dann sprechen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Ich habe Texte durch ChatGPT erstellen lassen – kann ich dadurch Urheberrechte verletzen?
Diese Frage wird uns als Anwälte für Urheberrecht häufig gestellt. Die klare Antwort lautet „ja“. Fragt man ChatGPT, so fällt auch hier die Antwort sehr eindeutig aus:
Ja, es ist möglich, dass die Verwendung von Texten, die mit ChatGPT erstellt wurden, gegen das Urheberrecht verstößt, insbesondere wenn der Text ganz oder teilweise aus urheberrechtlich geschütztem Material besteht.
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an kreativen Werken wie z.B. Texten, Bildern oder Musikstücken. Das bedeutet, dass nur der Urheber oder die Person, die eine Genehmigung vom Urheber hat, das Recht hat, das Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn ein Text mit ChatGPT erstellt wurde, der aus urheberrechtlich geschütztem Material besteht, könnte dessen Verwendung ohne Genehmigung des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Es ist daher wichtig, bei der Verwendung von Texten, die mit ChatGPT erstellt wurden, vorsichtig zu sein und sicherzustellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Im Zweifelsfall sollte eine Einzelfallprüfung durch einen Anwalt oder Experten für geistiges Eigentum durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Verwendung der Texte rechtmäßig ist.
Hintergrund ist, dass KIs / ChatGPT die generierten Texte möglicherweise nicht vollständig eigenständig „neu“ erstellen, sondern ggf. auf bereits existierende, urheberrechtlich geschützte Texte zurückgreifen. Die Verwendung so erstellter Texte kann dann u.U. eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Sie haben Rechtsfragen zur Nutzung von KI-erstellten Texten / Nutzung von durch ChatGPT erstellten Texte? Dann sprechen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Kann ich verbieten, dass andere identische Texte nutzen?
Sie haben einen Text durch ChatGPT erstellen lassen und ein Wettbewerber nutzt nun den identischen Text. Können Sie dem Wettbewerber die Nutzung verbieten? Diese Frage wird sich in der Praxis vermehrt stellen.
In den Nutzungsbedingungen von ChatGPT findet sich hierzu Folgendes (Stand 30.03.2023):
„(b) Similarity of Content. Due to the nature of machine learning, Output may not be unique across users and the Services may generate the same or similar output for OpenAI or a third party. For example, you may provide input to a model such as “What color is the sky?” and receive output such as “The sky is blue.” Other users may also ask similar questions and receive the same response. Responses that are requested by and generated for other users are not considered your Content.“
Freie Übersetzung:
„(b) Ähnlichkeit der Inhalte. Aufgrund der Natur des maschinellen Lernens ist die Ausgabe möglicherweise nicht bei allen Nutzern gleich und die Dienste können die gleiche oder eine ähnliche Ausgabe für OpenAI oder einen Dritten erzeugen. Beispielsweise können Sie einem Modell Eingaben wie „Welche Farbe hat der Himmel?“ zur Verfügung stellen und eine Ausgabe wie „Der Himmel ist blau“ erhalten. Auch andere Benutzer können ähnliche Fragen stellen und erhalten die gleiche Antwort. Antworten, die von anderen Nutzern angefordert und für diese generiert werden, gelten nicht als Ihr Inhalt.“ (Hervorhebung hinzugefügt)
OpenAI stellt mithin klar, dass der Nutzer von ChatGPT einem anderen Nutzer die Verwendung von Texten nicht verbieten kann, wenn durch der Text durch eine identische / ähnliche Anfrage generiert wurde.
WICHTIG:
Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass von ChatGPT generierte Texte durch den Wettbewerber „einfach so“ 1:1 kopiert werden können. Die Nutzungsbedingungen setzen vielmehr voraus, dass durch ChatGPT identische Texte durch die Eingabe einer identischen / hochgradig ähnlichen Frage generiert wurden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die Stellung einer komplexen (urheberrechtlich geschützten) Frage, besondere Antworten generiert werden, an denen sodann in Kombination mit der Fragestellung ggf. ein geschütztes Urheberrecht entstehen kann.
Sie haben Rechtsfragen zur Nutzung von KI-erstellten Texten / Nutzung von durch ChatGPT erstellten Texte? Dann sprechen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Ein Wettbewerber lässt systematisch meine Texte durch ChatGPT umschreiben – ist das erlaubt?
Mittels ChatGPT können binnen Sekunden Texte umgeschrieben werden. Teilweise wird dieser Dienst sogar explizit beworben. Doch ist die systematische Übernahme und Umschreibung von Texten so ohne Weiteres erlaubt?
Aus anwaltlicher Sicht ist dies als problematisch einzustufen. Es ist keinesfalls ausgeschlossen, dass es sich hierbei um eine abmahnfähige Rechtsverletzung handelt. Sind die Texte „zu ähnlich“, so kann dies eine klare, abmahnfähige Urheberrechtsverletzung darstellen.
Zudem kann die systematische Übernahme auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten bedenklich sein. Es kann sich hierbei im Einzelfall um eine widerrechtliche Leistungsübernahme gemäß § 4 Ziff. 3 UWG handeln.
In jedem Fall ist Vorsicht geboten.
Sie haben Rechtsfragen zur Nutzung von KI-erstellten Texten / Nutzung von durch ChatGPT erstellten Texte? Dann sprechen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.
Ihr Anwalt
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.