- Trennung und Scheidung
- Zugewinnausgleich u.a. Güterstände
- Kindes-/Trennungs-/nachehelichen Unterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsanfechtung
- Trennung und Scheidung
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- Kindes- /Trennungs- /nachehelichen Unterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsanfechtung
Ihre Kanzlei für Familienrecht
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
In kaum einem anderen Rechtsgebiet treffen so viele Emotionen aufeinander wie im Familienrecht, geht es doch um die persönliche und wirtschaftliche Zukunft der Ehepaare. Besonders emotional wird es für die Beteiligten, wenn Kinder involviert sind.
Um sich jedoch auf ein späteres Scheidungsverfahren vorzubereiten, ist es wichtig, dass bereits während der Trennung die Weichen dafür gestellt werden. Nicht selten lassen sich nämlich bereits während der Trennung Streitigkeiten in einer späteren Scheidung vermeiden, zum Beispiel in dem eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wird.
Frau Dr. Sahra Schneider, unserer erfahrene Fachanwältin für Familienrecht berät Sie gerne bei all Ihren familienrechtlichen Fragestellungen, rund um die Themen Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht – damit wir für Sie die beste Lösung finden können.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Dr. Sahra L. Schneider
Trennungs- und Scheidungsleitfaden
Trennungsgespräch
Wir wissen, wie schwierig ein Trennungsgespräch sein kann. Dennoch raten wir an, ein solches zu führen, da es erfahrungsgemäß im Laufe der Scheidung einfacher ist einvernehmliche Lösungen zu finden, wenn die Parteien nicht im Streit auseinandergegangen sind.
Wichtig: machen Sie Kindesunterhalt geltend
Wenn die Kinder während des Trennungsjahres bei Ihnen sind, haben Sie einen Anspruch auf Kindesunterhalt. ABER nur dann, wenn Sie diesen Anspruch auf Kindesunterhalt auch geltend machen. Rückwirkend ist dies in der Regel nicht mehr möglich. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht berechnen wir den Ihnen zustehenden Kindesunterhalt und stellen sicher, dass dieser korrekt geltend gemacht wird.
Halten Sie das Trennungsjahr ein
Voraussetzung für eine Scheidung ist zunächst die Einhaltung des sog. Trennungsjahres. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die Ehe besonders schützen möchte und vermeiden möchte, dass eine Ehe übereilig aufgelöst wird.
Nur in sog. Härtefällen kann eine Scheidung ausnahmsweise zu einem früheren Zeitpunkt vollzogen werden.
Im Trennungsjahr kann entweder einer der Ehepartner aus dem gemeinsamen Zuhause ausziehen oder aber es erfolgt innerhalb des gemeinsamen Zuhauses eine räumliche Trennung, die sog. Trennung „von Tisch und Bett“.
Wichtig: nutzen Sie das Trennungsjahr um das Scheidungsverfahren vorzubereiten
Das Trennungsjahr sollten Sie keinesfalls ungenutzt verstreichen lassen. Vielmehr sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Fachanwalt für Familienrecht das Scheidungsverfahren vorbereiten, damit die Scheidung nach Beendigung des Trennungsjahres möglichst nahtlos erfolgen kann. Im Idealfall kann bereits im Trennungsjahr eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehepartner getroffen werden, in welcher alle Themen rechtssicher geklärt werden.
Aufteilung von Haushalt / getrennte Konten und Finanzen
Außerdem sollten Sie nach der Trennung den gemeinsamen Haushalt, d.h. Möbel, Geschirr, Bücher, Fahrzeuge, etc. aufteilen. Sollten Sie sich diesbezüglich nicht einig werden, wird das Gericht die Aufteilung vornehmen. Zudem sollten Sie getrennte Konten einrichten, wobei darauf zu achten ist, dass der Ehepartner keinen Zugriff und keine Vollmacht für Ihr Konto hat. Vergessen Sie nicht die gemeinsamen Konten – soweit möglich – zu kündigen
Einreichung des Scheidungsantrags
Die Einreichung des Scheidungsantrags kann auch dann erfolgen, wenn das Trennungsjahr noch nicht vollständig abgelaufen ist. Wichtig ist, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt des Gerichtstermins vorüber ist. Als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht wissen wir, wann der optimale Zeitpunkt für die Einreichung des Scheidungsantrags ist, um eine schnellstmögliche Scheidung sicherzustellen.
Frühzeitige Hinzuziehung eines Fachanwalts für Familienrecht – Anwaltszwang im Scheidungsverfahren
Konsultieren Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht, da im Scheidungsverfahren vor dem Amtsgericht Anwaltszwang besteht, d.h. Sie müssen anwaltlich vertreten sein.
Häufige Fehler bei Scheidungen vermeiden.
Eine Scheidung kann eine der schwierigsten Zeiten im Leben sein, und es ist wichtig, dass Sie sich auf erfahrene und engagierte Anwälte verlassen können, um Sie während des Prozesses zu unterstützen. Leider machen viele Paare häufig Fehler während des Scheidungsverfahrens, die ihre finanzielle Stabilität und ihr emotionales Wohlbefinden beeinträchtigen können.
Zu den häufigsten Fehlern, die während einer Scheidung gemacht werden, gehören die Nichtbeachtung von rechtlichen Fristen, die Nichtberücksichtigung von finanziellen Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen und die Nichtbeachtung von steuerlichen Auswirkungen. Ein weiterer häufiger Fehler ist die unzureichende Berücksichtigung von Besitztümern und Vermögen, was zu einer ungleichen Aufteilung von Vermögenswerten führen kann.
Als Kanzlei für Scheidungsrecht und Familienrecht sind wir uns dieser häufigen Fehler bewusst und helfen unseren Mandanten, diese zu vermeiden. Wir unterstützen Sie bei der Einreichung Ihrer Scheidung und beraten Sie bei Fragen zu Unterhaltszahlungen und Vermögensaufteilung. Wir helfen Ihnen auch, Fristen und rechtliche Verpflichtungen einzuhalten, um die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.
Unser Team ist sich bewusst, dass eine Scheidung eine emotionale Belastung darstellt, und wir bieten eine einfühlsame und unterstützende Umgebung, in der Sie sich wohl und verstanden fühlen können. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten zu helfen, ihre Scheidung so reibungslos und stressfrei wie möglich zu gestalten.
Wenn Sie auf der Suche nach erfahrenen und engagierten Anwälten für Scheidungen sind, die Ihnen bei der Vermeidung von häufigen Fehlern helfen können, wenden Sie sich noch heute an unsere Anwaltskanzlei. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Scheidung so schnell und effizient wie möglich zu gestalten, damit Sie in der Lage sind, einen neuen Anfang zu machen.
Ihr MS Concept Team
Wichtiges zum Thema Unterhalt
Wichtig: machen Sie Trennungsunterhalt geltend
Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn Sie der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen sind. Voraussetzung ist aber auch hier, dass Sie diesen Anspruch geltend machen. Erforderlich ist hierfür, dass Sie ihren Ehepartner dazu auffordern, Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen.
Beachten Sie, dass eine Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die Vergangenheit grundsätzlich nicht möglich ist.
Abwehr von Unterhalt
Konfliktpotential hat auch die Höhe des geschuldeten Unterhalts, sodass es sinnvoll sein kann, diese von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen zu lassen, auch vor dem Hintergrund, dass es sehr schwer ist zu viel bezahlten Unterhalt zurückzubekommen.
Entscheidend für die Berechnung der Höhe ist zunächst das Einkommen, wobei dieses zu „bereinigen“ ist. Das bedeutet beispielsweise das dem Unterhaltsschuldner ein Erwerbstätigenbonus zusteht. Auch können mögliche Verbindlichkeiten vorab schon Unterhaltsmindernd berücksichtigt werden. Teilweise besteht auch die Möglichkeit einer zeitlichen Befristung oder Begrenzung des Unterhalts der Höhe nach.
Betreuungsunterhalt
Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht auch als Elternteil eines nichtehelichen Kindes, vor allem in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.
Entscheidend für die Berechnung sind hier die Einkommensverhältnisse vor der Geburt. Zu beachten sind allerdings der sog. Halbteilungsgrundsatz und der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.
Mindestunterhalt
Im Zentrum des Familienrechts stehen – gerade auf Grund ihrer besonderen Schutzwürdigkeit – auch minderjährige Kinder.
Um sie auch in finanzieller Hinsicht zu schützen, steht ihnen zumindest der Mindestunterhalt zu, der sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle berechnet.
Um einer gerichtlichen Geltendmachung zu entgehen und damit Kosten zu sparen kann es sinnvoll sein, eine sog. Jugendamtsverpflichtungsurkunde zu erstellen.
Nachehelicher Unterhalt
Kümmert sich ein Ehepartner während der Ehe um die gemeinsamen Kinder, führt das häufig zu Benachteiligungen in der beruflichen Karriere und damit verbunden zu finanziellen Einbußen. Um diese, sofern sie fortbestehen, auszugleichen besteht auch nach der rechtskräftigen Scheidung die Möglichkeit der Zahlung eines sog. nachehelichen Unterhalts.
Unterhalt und Teilzeit
Eine Trennung bringt für die Ehepartner viel Veränderung mit sich. Um sie während dieser sensiblen Zeit zu schützen, sollen im ersten Jahr nach der Trennung die ehelichen Verhältnisse fortbestehen.
Das bedeutet auch, dass keiner der Parteien dazu aufgefordert werden kann, seine Arbeitstätigkeit zu erhöhen, insbesondere wenn der betreffende Partner während der Ehe Teilzeit gearbeitet hat und sich parallel um die Kinder gekümmert hat.
Erst nach Ablauf des Trennungsjahres ist eine solche Aufforderung in Einzelfällen denkbar.
Häufige Fehler vermeiden
Auch die Beantragung von Unterhaltszahlungen ist sehr fehleranfällig.
Häufig werden gesetzliche Fristen nicht beachtet, finanzielle Verpflichtungen und Änderungen in der finanziellen Situation nicht berücksichtigt.
Damit die Unterhaltszahlungen rechtzeitig und in richtiger Höhe gezahlt werden ist außerdem erforderlich, dass die wichtigen Aspekte ordnungsgemäß aufgezeichnet werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragestellungen rund um das Thema Unterhalt, damit Sie solche Fehler vermeiden können.
Sorgerecht und Umgang
Sorgerecht
Auch im Falle einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht für gemeinschaftliche Kinder bestehen. Erst wenn ein Elternteil einen gerichtlichen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts oder eines Teilbereichs des Sorgerechts stellt, kann hiervon in Ausnahmefällen kraft gerichtlicher Entscheidung abgewichen werden. So ist beispielsweise eine Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als ein Teilbereich des Sorgerechts denkbar, wenn sich die Eltern nicht darüber einigen können, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben soll.
Umgang
Das Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung nicht wohnt, hat weiterhin ein sog. Umgangsrecht, d.h. ein regelmäßiges Besuchsrecht.
Dies sollte auch tunlichst wahrgenommen werden und ggfs. anwaltlich oder gerichtlich geltend gemacht werden, um zu verhindern, dass das Kind sich vom betreffenden Elternteil entfremdet.
Was tun, wenn der Partner dem anderen das gemeinsame Kind vorenthält?
Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Ihr Partner Ihnen das gemeinsame Kind vorenthält.
Gerade dann ist es wichtig schnell und effektiv tätig zu vermeiden, damit das Kind so schnell wie möglich wieder Umgang mit beiden Elternteilen hat und sich nicht von Ihnen entfremdet.
Um das Kindeswohl zu gewährleisten, ist erforderlich, dass das Kind in einer sicheren und gesunden Umgebung aufwächst und dass beide Elternteile eine Rolle in seinem Leben spielen können.
Häufige Fehler bei Umgangsstreitigkeiten und Sorgerechtsstreitigkeiten vermeiden!
Der wohl größte Fehler den Eltern machen ist, die eigenen Emotionen über das Wohl des Kindes zu stellen. Auch wenn eine Trennung emotional fordernd sein kann, sollte das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen. Bitte beachten Sie, dass das Gericht bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen auch Ihr Verhalten berücksichtigt. Hält das Gericht Ihre Handlungen für emotionalisiert, kann sich das nachteilig für Sie auswirken.
Auch sollte der Umgang mit dem Kind nicht generell behindert oder verweigert werden.
Andere häufige Fehler sind die Nichtbeachtung von gerichtlichen Anordnungen, die Verweigerung von wichtigen Informationen über das Kind und die Nichtberücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes.
Gerne stehen wir Ihnen bei Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten zur Seite, um Ihre Interessen und die Ihres Kindes zu verteidigen.
Ehevertrag und Zugewinn
Zugewinn
Schließen die Ehegatten keinen Ehevertrag, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung kommt es dann zum sog. Zugewinnausgleich.
Im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs geht es um die gerechte Verteilung des Vermögens, das während der Ehe erworben wurde. Um den Zugewinn jedes Partners zu ermitteln, wird das Endvermögen vom Anfangsvermögen abgezogen.
Derjenige, der den höheren Zugewinn hat muss die Hälfte der Differenz an den anderen auszahlen, wobei Vermögenswerte wie Immobilien, Sparguthaben u.a. berücksichtigt werden. Ausgenommen werden dabei Schenkungen und Erbschaften.
Ehevertrag
Mit der Abschließung eines Ehevertrags kann man bereits bei Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt für den Ernstfall vorsorgen.
Gerne beraten wir Sie auch diesbezüglich.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):
Ich möchte mich nochmal recht herzlich ♥️ bei Ihnen für die nette Beratung bedanken.
Ich kann nur alle Sterne vergeben da Sie mir schnell und kompetent weitergeholfen haben.
Lieben Gruß
Nicole Städler
Rechtsanwältin Dr. S. Schneider von MS-Concept hat mir in einer heiklen Familiensache umfangreich und kompetent geholfen.
Frau Dr. Schneider zeichnet sich durch ihr Einfühlungsvermögen, ihre Menschlichkeit und nicht zuletzt mit ihrem Fachwissen aus.
Ich kann die Kanzlei MS-Concept und insbesondere Frau Dr. Schneider uneingeschränkt empfehlen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Thorsten Achtenicht
Ich kann diese Kanzlei nur empfehlen!
Ich wohne in NRW und benötigte dennoch eine Kanzlei vor Ort in Baden-Württemberg. Das Team von MS Concept half mir sofort, es vergingen nur drei Wochen vom ersten Anruf bis zum Abschluss des Mandats! Fr. Dr. Schneider erwies sich als Expertin für Familienrecht. In meinem komplexen Fall unterstützte Sie mich flexibel und telefonisch und vertrat mich vor Gericht. Ich habe mich direkt verstanden und gut aufgehoben gefühlt, die Beratung empfand ich als äußerst kompetent. Vielen Dank für Ihren Einsatz die Angelegenheit in meinem Interesse zu lösen!
Außerordentlich freundlich und effizient war auch die Arbeit von Fr. Göçer, bei der ich mich für die schnelle Weiterleitung bedanke.
Noch nie habe ich mich in einer Kanzlei so gut aufgehoben und ernst genommen gefühlt und das obwohl aufgrund der Entfernung kein persönliches Kennenlernen statt fand.
Beinahe schade das es aufgrund meines Wohnortes wohl zu keinem weiteren Mandat kommen wird, dennoch werde ich Ihre Arbeit in herausragender Erinnerung bei einem für mich sonst sehr schmerzhaften Thema behalten.
Melanie Tassone