Wir helfen Ihnen bei

  • Strategische Beratung bei Trennung / Scheidung
  • Durchführung einvernehmlicher Scheidung
  • Durchführung streitiger Scheidung
  • Entwurf von Scheidungsfolgevereinbarung

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Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

In den Erstberatungen zum Thema Trennung und Scheidung wird Rechtsanwältin Dr. Schneider immer wieder gefragt, wie ein Scheidungsverfahren abläuft. Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht. In diesem Scheidungsantrag wird insbesondere ausgeführt, wann die Beteiligten geheiratet haben, seit wann die Beteiligten getrennt leben und ob Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Ferner wird ausgeführt, dass die Beteiligten die Ehe für gescheitert halten und die Ehe nicht wiederherstellen wollen. Dieser Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden – insoweit besteht also Anwaltszwang im Scheidungsverfahren.

Nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, fordert das Gericht den/die Antragsteller/-in zur Einzahlung der Gerichtskosten auf. Sobald das Gericht den Zahlungseingang feststellen konnte, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner formell zugestellt. Dieser kann sodann Stellung nehmen und sich zu den im Scheidungsantrag vorgetragenen Tatsachen äußern.

Parallel dazu erhalten die Beteiligten den sog. Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Mit diesem Fragebogen wird abgefragt, welche Art von Altersversorgung bei den Beteiligten beseht oder ob ggf. ausnahmsweise ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt, die den sog. Versorgungsausgleich ausschließt. Anhand dieser Angaben der Scheidungswilligen im vorgenannten Fragebogen, wendet sich das Gericht sodann an die zuständigen Rentenversicherungsträger und berechnet sodann den sog. Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehezeit gesammelten Rentenanwartschaften). Dieses Verfahren dauert in der Regel zwischen zwei und neun Monaten, weshalb der Scheidungsantrag in der Regel auch schon bis zu drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres, also nach neun Monaten Getrenntleben eingereicht werden kann, sofern die übrigen Scheidungsvoraussetzungen vorliegen.

Bei einer sog. Ehe von kurzer Dauer (max. 3 Jahre) findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Hier läuft das Scheidungsverfahren also ggf. deutlich kürzer ab und kann – je nachdem wie schnell das Gericht terminiert – schon nach ein bis zwei Monaten abgeschlossen sein.

Wenn schließlich alle Daten vorliegen und der Versorgungsausgleich berechnet wurde, wird vom Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung in der Scheidungssache anberaumt. Zu diesem Termin werden beide Ehepartner persönlich geladen, es müssen also beide Eheleute persönlich bei Gericht erscheinen, wobei Frau Dr. Schneider, als Ihre Rechtsanwältin für Scheidungen natürlich immer an Ihrer Seite steht. Hier werden Sie dann nochmals persönlich zu den Scheidungsvoraussetzungen, also insbesondere zum Trennungszeitpunkt, zu Ihren persönlichen Verhältnissen, sowie zum Scheitern der Ehe angehört.

Wenn auch Sie bereits getrennt leben und eine Scheidung in Erwägung ziehen, vereinbaren Sie gerne gleich heute noch einen Erstberatungstermin bei Rechtsanwältin Dr. Schneider. Natürlich dürfen Sie auch gemeinsam zur Erstberatung zu uns kommen, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben.

Wir stehen Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht bei allen Fragen rund um Scheidung, Trennung, Sorgerecht, Umgang, Unterhalt & Zugewinn zur Verfügung. Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht.

Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Dr. Sahra L. Schneider


Sarah Schneider
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