- allen Fragen rund um das Sorgerecht
- allen Fragen rund um das Umgangsrecht
- Durchsetzung / Abwehr von Sorgerechtsansprüchen
- Durchsetzung / Abwehr von Umgangsansprüchen
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Ihre Kanzlei für Sorgerecht und Umgangsrecht
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Eine Scheidung geht wohl an keinem der Beteiligten spurlos vorbei. In dieser emotional herausfordernden Situation ist es daher wichtig, dass Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben, der Ihnen all Ihre Fragen beantworten kann.
In unserer Kanzlei steht Ihnen Frau Dr. Sahra Schneider, Fachanwältin für Familienrecht auf fachlicher aber auch auf persönlicher Ebene zur Seite. Unser oberstes Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden. Dabei ist uns vor allem auch wichtig, den ohnehin so nervenaufreibenden Prozess der Scheidung für Sie so stressfrei wie möglich zu gestalten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr MS Concept – Team
Dr. Sahra L. Schneider
Wichtige Tipps
Was versteht man unter Sorgerecht und was unter Umgangsrecht?
Das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind zwei große Themen im Familienrecht, die man unterscheiden muss. Diese ähneln sich nämlich nur auf den ersten Blick.
Sorgerecht
Man spricht von Sorgerecht bei allen Entscheidungen, die das Wohl des Kindes betreffen, wie
- Gesundheitsvorsorge,
- Schulbildung,
- Wohnort und
- Religion.
Die Verantwortung und die Befugnis diese Entscheidungen zu treffen, hat der Elternteil, der das Sorgerecht ausübt.
Gemeinsames Sorgerecht
Im Regelfall besteht gemeinsames Sorgerecht für das Kind.
Die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts stellt die Eltern aber häufig vor Herausforderungen, insbesondere wenn das Verhältnis untereinander eher schwierig ist.
Alleiniges Sorgerecht
Nur in Ausnahmefällen besteht das alleinige Sorgerecht.
Zugesprochen wird das alleinige Sorgerecht beispielsweise, wenn die Befürchtung besteht, dass das Kindeswohl gefährdet ist.
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht betrifft im Gegensatz zum Sorgerecht, das Recht des Elternteils, das nicht sorgeberechtigt ist. Es umfasst das Recht, das Kind sehen zu können und Zeit mit diesem zu verbringen. Es handelt sich also um das Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind. Das Umgangsrecht hat für die Gerichte eine große Relevanz und wird dementsprechend geschützt. Es besteht unabhängig vom Sorgerecht und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind.
Konflikte betreffen oft die Frage des Zeitpunkts und der Dauer von Besuchen. Diese müssen so vereinbart werden, dass sie den Bedürfnissen aller Parteien gerecht werden.
Unehelichen Kinder und Sorgerecht
Bei unehelichen Kindern hat die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Ein Mitspracherecht des Vaters besteht nicht.
Der Vater hat allerdings die Möglichkeit das Sorgerecht zu beantragen, wenn er bei wichtigen Entscheidungen das gemeinsame Kind betreffend, mitentscheiden möchte. Dazu kann er gemeinsam mit der Mutter des Kindes eine sog. gemeinsame Sorgeerklärung abgeben. Weigert sich die Mutter, kann der Vater das Sorgerecht gerichtlich durchsetzen. Er muss dann nachweisen, dass ein gemeinsames Sorgerecht dem Wohl des Kindes dient und er auch in der Lage ist, sich angemessen um das gemeinsame Kind zu kümmern.
Umgangsrecht des geschiedenen Elternteils
In den nachfolgenden Kapiteln erhalten Sie einige Informationen dazu, welche Rechte Sie als getrenntes Elternteil haben, wenn das gemeinsame Kind beim anderen Elternteil lebt.
Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht umfasst das Recht des Elternteils, bei dem das gemeinsame Kind nicht lebt, dieses zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und gilt für beide Elternteile. Das Familiengericht gewährt das Umgangsrecht allerdings nur, wenn der Umgang mit dem Elternteil im Interesse des Kindes ist.
Wie wird das Umgangsrecht festgelegt?
Grundsätzlich können die Eltern Art und Umfang des Umgangs selbst bestimmen. Ist eine Einigung nicht möglich, kann ein Familiengericht das Umgangsrecht festlegen, wobei die individuellen Bedürfnisse des Kindes und der Eltern berücksichtigt werden.
Auch ist möglich, das Umgangsrecht zeitlich zu begrenzen oder dieses stufenweise zu erhöhen.
Rechte und Pflichten im Rahmen des Umgangsrechts?
Beim Umgangsrecht handelt es sich um ein Recht und keine Pflicht, d.h. muss nicht zwingend wahrgenommen werden.
Im Gegensatz dazu hat das Kind jedoch ein Recht darauf beide Elternteile zu sehen und den Umgang mit diesen zu pflegen. Gefährdet der Umgang jedoch das Wohl des Kindes, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Was passiert bei Missachtung des Umgangsrechts?
Missachtet das Elternteil den Umfang des Umgangsrechts kann das erhebliche Folgen haben. So besteht die Gefahr des Verlustes des Sorgerechts.
Sollte dem betreffenden Elternteil der Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert werden, besteht die Möglichkeit dieses vom Gericht durchsetzen zu lassen.
Umgangsrecht der Großeltern
Auch der Umgang der Großeltern ist im Familienrecht ein großes und kontrovers diskutiertes Thema.
Gesetzliche Grundlagen des Umgangsrechts der Großeltern
Ein Umgangsrecht mit den Kindern besteht zunächst auch für deren Großeltern.
Allerdings besteht dieses Recht nicht automatisch, sondern es müssen für die Ausübung des Umgangs bestimmte Voraussetzungen vorliegen, u.a.
- Zwischen Großeltern und Enkelkind muss eine enge Bindung bestehen.
- Das Umgangsrecht muss dem Wohl des Kindes entsprechen.
- Familiäre Konflikte dürfen dem Umgang nicht im Weg stehen.
Wie können Großeltern das Umgangsrecht durchsetzen?
In Deutschland gibt es kein automatisches Umgangsrecht für Großeltern.
Dieses sollte daher individuell mit den Eltern vereinbart werden. Wird den Großeltern der Umgang durch die Eltern verweigert, können sie beim Familiengericht einen Antrag auf Umgangsregelung stellen.
Die Rolle der Eltern beim Umgangsrecht der Großeltern
Bei der Frage, ob die Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Enkelkind bekommen, ist für das Gericht die Meinung der Eltern essenziell.
Unterstützen die Eltern die Beziehung, ist es viel wahrscheinlicher, dass das Gericht diesen Umgang auch gewährt. Anderenfalls müssten die Großeltern explizit nachweisen, dass der Umgang dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):
Ich möchte mich nochmal recht herzlich ♥️ bei Ihnen für die nette Beratung bedanken.
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Lieben Gruß
Nicole Städler
Sie waren freundlich und sehr kompetent.
Sehr weiterempfehlenden!
Simon
Top Kanzlei die auf die bedürfnisse der Mandanten reagiert. Ich habe mich sicher aufgehoben gefühlt und wurde super auf die Verhandlung vorbereitet. Auch zukünftig werde ich diese Kanzlei in Anspruch nehmen.
Regina Hagmann