- Absicherung Ihrer Geschäftsgeheimnisse
- Schutz Ihres betrieblichen Know Hows
- Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen
- Rechtlicher Durchsetzung von Geheimhaltungspflichten
- Absicherung Ihrer Geschäftsgeheimnisse
- Schutz Ihres betrieblichen Know Hows
- Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen
- Rechtlicher Durchsetzung von Geheimhaltungspflichten
Ihre Kanzlei zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Sie haben in Ihren rechtlichen Überlegungen an das Thema Arbeitsvertrag und Kündigung gedacht? Sehr gut, das ist ein guter Anfang.
Doch, was passiert eigentlich mit dem Know-how und den Betriebsgeheimnissen, welche Ihre Mitarbeiter bei Ihnen erworben haben, wenn das Arbeitsverhältnis mal endet?
Hier trifft es sich gut, dass auch Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie die Sicherung von betriebsgeheimem Know-how zu unseren Spezialgebieten gehören. Kanzlei-Chef Dr. Sven Mühlberger ist nicht nur Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch für gewerblichen Rechtsschutz, also Experte in Sachen Betriebsgeheimnisse.
Obwohl dies eine neue Thematik ist, ist es für MS Concept auf Grund der bereits gesammelten gerichtlichen Erfahrung kein Neuland mehr.
Von dieser Erfahrung können Sie auch profitieren – sprechen Sie uns an!
Ihr Fachanwalt für Geschäftsgeheimnisse
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.
Wichtige Tipps
Wann wurden Ihre Geheimhaltungsvereinbarungen zuletzt überarbeitet?
Dann haben Sie bereits vieles richtig gemacht. Aber wurden Ihre Vereinbarungen auch der aktuellen Rechtslage angepasst. Seit dem 26. April 2019 trat das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft. Darin ist vieles neu geregelt worden.
Ihre Geheimhaltungs-, Verschwiegenheits- und Vertraulichkeitsvereinbarungen sollten daher entsprechend angepasst werden – im Übrigen nicht nur gegenüber Ihren Arbeitnehmern, sondern beispielsweise auch in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich B2b. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsvereinbarungen unwirksam sind.
Sind Ihre Mitarbeiter bei Xing / Linkedin mit Ihren Kunden vernetzt?
Wenn ja, haben Sie sich Gedanken gemacht, was mit diesen wertvollen Kundenkontaktdaten geschieht, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt? Haben Sie Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern, dass der Mitarbeiter die Kundendaten für den nächsten Arbeitgeber nutzbar macht? Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sprechen Sie uns an.
Haben Ihre Mitarbeiter Zugriff auf betriebsgeheime Informationen?
Dann müssen Sie sicherstellen, dass der Mitarbeiter diese Informationen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch wieder herausgibt und entsprechende Daten gelöscht werden. Gerne erstellen wir für Sie die entsprechenden Vereinbarungen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sprechen Sie uns an.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):
MS Concept ist seit vielen Jahren unser zuverlässiger Ansprechpartner, auch in den speziellen Fragen des Lizenzvertragsrechts sowie im Zusammenhang mit Entwicklungskooperationsverträgen. Dabei gelingt es stets, nicht nur im juristischen, sondern auch im wirtschaftlichen Sinne das Beste für uns zu erreichen.
Dr. Stephan Herrmann, Geschäftsführer Hermann GmbH & Co. KG
Luka Puda
Dani Pirali