- der optimalen Ausrichtung Ihres Startups
- der richtigen Rechtsformwahl
- dem gesamten Gründungsprozess Ihres Unternehmens
- der Vermeidung von Gründungs-Fehlern
- der optimalen Ausrichtung Ihres Startups
- der richtigen Rechtsformwahl
- dem gesamten Gründungsprozess Ihres Unternehmens
- der Vermeidung von Gründungs-Fehlern
Ihre Kanzlei für Startups
in Waiblingen, Stuttgart und Backnang
Sie wollen ein Startup gründen? Dann sind Sie bei uns richtig. Als Anwälte für Startups kennen die Bedürfnisse von Startups und haben unsere Beratung exakt auf diese Bedürfnisse zugeschnitten. Als Kanzlei für Startups kooperieren eng mit der Steuerberaterkanzlei Flender + Kaiser und haben gemeinsam mit der Steuerberaterkanzlei Flender + Kaiser ein BERATUNGSPAKET FÜR STARTUPS entwickelt.
Gemeinsam mit den Steuerberatern von Flender + Kaiser bieten wir ein „Kick-off“ Beratungsgespräch an für Startups an, bei dem ein erfahrener Rechtsanwalt und ein erfahrener Steuerberater gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten Fragen zu Ihrem Startup klären:
- die richtige Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen
- mögliche steuerrechtliche Fallstricke im Gründungsprozess
- künftige steuerliche Ausrichtung
- gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
- Markenschutz
- Arbeitsrechtliche Themen
- Nächste Schritte im Gründungsprozess
Ihr Vorteil ist, dass Sie die Beratung im Rahmen eines gemeinsamen Termins erhalten und so optimal die Synergie-Effekte von Anwalt und Steuerberater nutzen können.
Sie planen ein Startup oder befinden sich im Gründungsprozess? Dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.
Wichtige Tipps
Häufige Fehler vermeiden
Als Startup-Unternehmen stehen Sie vor einer Reihe von Herausforderungen, von der Entwicklung einer tragfähigen Geschäftsidee bis hin zur Finanzierung und dem Aufbau eines Kundenstamms. Dabei gibt es jedoch auch eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen, die beachtet werden müssen, um langfristigen Erfolg zu gewährleisten.
Leider machen viele Startups häufig Fehler im Bereich des Geschäftsrechts, die sich später als kostspielig erweisen können. Zu den häufigsten Fehlern gehören beispielsweise die Nichtbeachtung von rechtlichen Bestimmungen bei der Gründung des Unternehmens, die fehlerhafte Gestaltung von Verträgen, die Nichtbeachtung von Urheberrechten und Markenrechten, sowie fehlerhafte Steuererklärungen.
Als erfahrenes Team von Anwälten für Unternehmensrecht sind wir uns der spezifischen Bedürfnisse von Startups bewusst und haben umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in der Gründungsphase. Wir können Ihnen helfen, diese Fehler zu vermeiden, indem wir Sie von Anfang an mit unseren umfassenden rechtlichen Dienstleistungen unterstützen.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr MS Concept Team.
Sie haben eine Geschäftsidee – wir den rechtlichen Rahmen!
Die Entscheidung, welche Rechtsform Ihre künftige Gesellschaft haben soll, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sollten dabei Ihre Wünsche und Entwicklungsrichtungen sein. Ob GmbH, UG, GbR, GmbH & Co. KG, wir beraten Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Gesellschaft. Dabei wägen wir unter anderem Kosten, Haftung, Besteuerung und Gründungsaufwand ab und finden so die für Ihr Unternehmen am besten passende Rechtsform. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne!
Die Wahl der Rechtsform hat Auswirkungen auf die Zukunft Ihres Unternehmens!
Neben Fragen wie beispielsweise wie viele Gesellschafter es geben soll und wie die Haftung ausgestaltet werden soll, gibt es noch die Investorensuche. Hier ist es besonders wichtig so frühzeitig wie möglich die richtigen Weichen zu stellen, damit die spätere Investorensuche gelingt. Für Investoren ist es besonders wichtig, zu wissen, in was genau sie investieren und woraus sie ihre Anteile erhalten. Nicht attraktiv für Investoren ist es beispielsweise in eine GbR zu investieren, durch die er im Zweifel mit seinem Privatvermögen haftet. Die bessere Absicherung bieten Kapitalgesellschaften, also eine UG, GmbH oder eine AG. Die Entscheidung der Rechtsform hat also weitreichende Folgen. Wir als erfahrene Rechtsanwälte für Startup beraten Sie gerne!
Wann sollte man sich als Gründer an einen Anwalt wenden?
Man hat eine Idee, entwickelt diese und bringt seine Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt. In dieser Zeit schließt man zwangsläufig Verträge mit Lieferanten, Kunden und sonstigen Vertragspartnern. Um erfolgreich sein zu können, ist es eine große Entlastung, Verträge in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts zu legen. Wir beraten Sie gerne!
Welche Verträge benötigen einen Startup?
Wir erstellen auch den Gesellschaftsvertrag für Ihre Gesellschaft und garantieren Ihnen aufgrund der Zusammenarbeit mit Notaren die schnellstmögliche Beurkundung Ihres Gesellschaftsvertrags. Zudem erstellen wir ebenfalls die nötigen Geschäftsführerverträge, Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen und Arbeitsverträge. Rechtssichere Verträge garantieren die Existenz des Startups in der Zukunft. Falsch formulierte Verträge können zu hohen finanziellen Schäden führen. Unsere erfahrenen Fach- und Rechtsanwälte beraten Sie gerne!
Brauchen Startups einen Anwalt?
Die Gründung bringt es zwangsläufig mit sich, dass Genies auf Ihrem Gebiet sich auf einmal mit Verträgen und Gesetzen auseinandersetzen müssen. Daher sollte immer dann ein Anwalt eingeschaltet werden, wenn Verträge so kompliziert und umfangreich sind, dass Gründer sie nicht ohne rechtliche Beratung voll verstehen können. Aber auch wenn es darum geht, Unternehmensteile im Gegenzug zu einer Finanzierung von Investition zu überschreiben, kann anwaltliche Hilfe von Vorteil sein. Nicht zuletzt sind vor allem Verträge, die zur mehrfachen Nutzung durch die Gesellschaft selbst vorgesehen sind, wichtig. Das sind Arbeitsverträge, Mitarbeiterbeteiligungen oder Datenschutzerklärungen.
Können Anwaltskosten steuerlich abgesetzt werden?
Anwaltskosten können grundsätzlich steuerlich als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Rechtsberatung im betrieblichen Interesse liegt. Das ist regelmäßig der Fall bei:
– Beratung in Arbeits-, Versicherungs-, Kartell-, Vertragsrecht
– Einbringung betrieblicher Forderungen
– Kosten für Vertragserrichtung
Daneben sind auch die Anwaltskosten eines Arbeitnehmers steuerlich absetzbar, wenn sie in Verbindung zu einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt stehen.
Schützen Sie Ihre Produkte frühzeitig!
Lassen Sie für Produkte und Dienstleistungen frühzeitig Ihre Marke schützen. Als Spezialisten im gewerblichen Rechtsschutz bieten wir Ihnen auch die Markenüberwachung und falls nötig ein Vorgehen gegen die unberechtigte Nutzung Ihrer Marke durch Dritte an. Wir unterstützen Sie in Widerspruchsverfahren, bei Abmahnungen sowie insgesamt zu allen Themen rund um den Schutz Ihrer IP. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne!
Was ist man, wenn man zwar mit seiner Arbeit losgelegt hat, sich aber noch nicht um das Thema Gründung gekümmert hat?
Falls Sie bereits am Markt aktiv sind und dies alleine tun, Ihr Startup aber wegen seiner Größe noch keine vollständige kaufmännische Einrichtung erfordert und Sie sich noch nicht freiwillig ins Handelsregister eingetragen haben, sind Sie im Zweifel Einzelkaufmann. Das Erfordernis einer vollständigen kaufmännischen Einrichtung wird ab einem Jahresumsatz von 100.000 EUR angenommen. Haben Sie jedoch die Absicht, Ihre Produkte und Dienstleistungen gewinnbringend am Markt anzubieten, sollten Sie einen Gewerbeschein beantragen. Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt, also mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Ab einem Jahresumsatz von über 100.000 EUR sind Sie verpflichtet sich in Handelsregister eintragen zu lassen. Sie sind dann eingetragener Kaufmann. Hierfür müssen Sie den Handelsregistereintrag bei einem Notar durchführen lassen und dürfen Ihrem Startup einen Namen unter Verwendung des Kürzels „e.K.“, „e.Kfr.“ oder „e.Kfm.“ geben. Als eingetragener Kaufmann haften Sie ebenfalls unbeschränkt.
Bilden Sie zusammen mit anderen Gründern ein Team und entwickeln gemeinsam eine Idee, entsteht automatisch eine GbR. Solange die GbR aber nicht nach außen auftritt und Verträge geschlossen werden, ist sie noch nicht rechtsfähig und Sie müssen noch keine rechtlichen Punkte beachten. Entwickelt sich Ihre GbR und es sollen Mietverträge, Lieferantenverträge und Abonnements, etc. geschlossen werden, nimmt Ihre GbR am Rechtsverkehr teil und wird automatisch rechtsfähig. Bei der GbR haften die Gesellschafter gemeinsam und unbeschränkt, also mit Ihrem privaten Vermögen.
Gerade in der Vorgründungsphase gibt es viele Fallstricke, die einem begegnen können. Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten beraten!
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):
MS Concept ist seit vielen Jahren unser zuverlässiger Ansprechpartner, auch in den speziellen Fragen des Lizenzvertragsrechts sowie im Zusammenhang mit Entwicklungskooperationsverträgen. Dabei gelingt es stets, nicht nur im juristischen, sondern auch im wirtschaftlichen Sinne das Beste für uns zu erreichen.
Dr. Stephan Herrmann, Geschäftsführer Hermann GmbH & Co. KG
Luka Puda
Dani Pirali