Wir helfen Ihnen bei

  • der optimalen Absicherung Ihrer Marke
  • der Durchführung von Markenanmeldungen (DE, EU, int.)
  • Widerspruchsverfahren
  • Eintragungsverweigerungen von Markenämtern
  • Markenlöschungsverfahren

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  • Widerspruchsverfahren
  • Eintragungsverweigerungen von Markenämtern
  • Markenlöschungsverfahren

Ihre Kanzlei für Markenanmeldungen

in Waiblingen, Stuttgart und Backnang

Sie möchten den Namen Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte und Dienstleistungen als Marke schützen lassen und eine Marke anmelden? Als Full-Service-Kanzlei im Markenrecht beraten und vertreten wir bundesweit Mandanten bei allen Fragen rund um deutsche Markenanmeldungen, europäische Markenanmeldungen (Unionsmarke) sowie internationale Markenanmeldungen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, welche taktische Ausrichtung der Markenanmeldung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, um den bestmöglichen Schutz zu erreichen. Selbstverständlich behalten wir hierbei den Kosten/Nutzen-Aspekt im Blick.

Zu den von uns ständig betreuten Mandanten zählt das Ein-Mann-Unternehmen ebenso wie Global Player mit einem Markenportfolio von mehreren hundert Marken. So beraten und vertreten wir bspw. die bekannte Einzelhandelskette „MÜLLER“ seit 2014 in allen markenrechtlichen Belangen.

Sie suchen für die Durchführung einer Markenanmeldung einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Markenrecht? Dann sprechen Sie uns an! Gerne informieren wir Sie unverbindlich über die mit der geplanten Markenanmeldung voraussichtlich einhergehenden Kosten. Bei uns ist Ihre Markenanmeldung in besten Händen.

Dr. Sven J. Mühlberger

Ihr Fachanwalt für Markenrecht

Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.


Julika Pröpper

Ihr Rechtsanwältin für Markenrecht

Julika Graf


Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!
Kurzfristige Terminvereinbarung – i.d.R. innerhalb von 24h.

Wichtige Tipps


Wie wir Ihnen helfen können:

Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende Unterstützung bei der Anmeldung und dem Schutz ihrer Marke. Zu unseren Leistungen gehören unter anderem:

  • Beratung zur Auswahl und zum Schutz Ihrer Marke
  • Recherche, ob Ihre Marke bereits registriert ist oder ähnliche Marken existieren
  • Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), der World Intellectual Property Organization (WIPO), weltweiter Markenschutz
  • Überwachung der Markenregistrierung und -erneuerung
  • Vertretung in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren

Unser Ziel ist es, Ihnen als unserem Mandanten die bestmögliche Unterstützung bei der Anmeldung und dem Schutz Ihrer Marke zu bieten. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um sicherzustellen, dass deren Marken optimal geschützt sind.

Merkmale einer erfolgreichen Markenanmeldung

Eine erfolgreiche Markenanmeldung erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Hier sind einige Merkmale einer erfolgreichen Markenanmeldung:

  • Einzigartigkeit: Ihre Marke sollte einzigartig sein und sich von anderen Marken unterscheiden.
  • Klarheit: Ihre Marke sollte klar und leicht verständlich sein.
  • Schutzfähigkeit: Ihre Marke sollte schutzfähig sein und den Anforderungen des DPMA entsprechen.
  • Verfügbarkeit: Ihre Marke sollte verfügbar sein und nicht bereits von einem anderen Unternehmen registriert worden sein.

Unsere Erfahrung und unser Fachwissen können Ihnen dabei helfen, eine erfolgreiche Markenanmeldung durchzuführen und Ihre Marke effektiv zu schützen.

Schützen Sie Ihre Marken bevor es ein anderer tut!

Markenschutz ist von größter Bedeutung, der keinesfalls vernachlässigt werden sollte und in erfahrene Hände von Markenrechtsexperten gehört. Durch eine geschützte Marke stellen Sie sicher, dass kein anderer Wettbewerber die Marke für seine Produkte und Dienstleistungen nutzen darf und dass Ihre Werbung auch nur Ihnen zu Gute kommt. Eine Marke dient als Wiedererkennungsmerkmal und Herkunftshinweis auf Ihr Unternehmen.

Was viele nicht wissen: Markenschutz entsteht in der Regel nicht automatisch, sondern bedarf einer Eintragung beim zuständigen Markenamt. Sie haben Ihre Marke (noch) nicht geschützt? Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass ein Dritter Ihnen zuvorkommt – mit der Konsequenz, dass dieser Ihnen dann die Nutzung der Marke künftig untersagen und Sie u.U. auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann. Hier sind wir als Markenrechtler gefragt.

Seit 2008 beraten und vertreten wir als Anwälte für Markenrecht bundesweit in allen Fragen rund um das Thema „Markenanmeldung“. Wir haben in dieser Zeit als Kanzlei für Markenrecht hunderte von Marken für unterschiedlichste Länder erfolgreich eingetragen. Seit 2014 vertreten wir als Anwälte bspw. die bekannte Drogeriemarktkette „Müller“ in allen Fragen des Markenrechts. Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer Erfahrung als Kanzlei für Markenrecht! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Vermeiden Sie teure Fehler!

Fehler können im Markenrecht und bei der Markenanmeldung schnell teuer werden. Häufig werden Marken unabsichtlich und in Unkenntnis verletzt. Im Markenrecht gilt jedoch der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht…“. Auch wenn Sie versehentlich eine Marke verletzen, ändert dies nichts daran, dass der Markeninhaber die sofortige Unterlassung der Verletzung, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten verlangen kann. Hierdurch entstehen hohe Kosten.  Die Streitwerte „starten“ im Markenrecht regelmäßig bei Euro 50.000,00 (bspw. bei „jungen“, nicht stark genutzten Marken). Aber auch Streitwerte von Euro 100.000,00 bis Euro 250.000,00 sind keine Seltenheit.

Es ist daher wichtig, Markenschutz und Markenanmeldungen von Anfang an in erfahrene Hände zu legen. Als Anwälte für Markenrecht kennen wir die Stolpersteine. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne und vermeiden teure Fehler bei der Markenanmeldung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Kanzlei für Markenrecht und Markenanmeldungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ist meine Marke überhaupt eintragungsfähig?

Nicht jeder Begriff ist als Marke schutzfähig. Es sollte mithin vor der Markenanmeldung geprüft werden, ob die Marke gegen sog. „absolute Schutzhindernisse“ verstößt. Ein solches Schutzhindernis besteht bspw. wenn der anzumeldende Begriff zu stark beschreibend ist (fehlende Unterscheidungskraft) oder auch Dritten zur Verfügung stehen muss (Freihaltebedürftigkeit). Das Problem ist, dass Sie diese Information vom Markenamt erst erhalten, nachdem Sie die Anmeldung eingereicht und die Anmeldegebühren bezahlt haben, d.h. der Aufwand und die Kosten der Markenanmeldung bereits vollständig entstanden sind. Als erfahrene Markenrechtler können wir das Risiko einer solchen Zurückweisung meist sehr schnell einstufen. Sprechen Sie uns an.

Welche Markenanmeldung ist die richtige?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Markenschutz für ein Land zu erhalten. Es bedarf viel Erfahrung, um beurteilen zu können, welche Markenanmeldungsvariante für welchen Mandanten die richtige ist. So kann man bspw. sowohl mit einer deutschen Marke als auch mit einer Unionsmarke Schutz für Deutschland erhalten. Beide Markenanmeldungen haben Vor- und Nachteile, die es gegeneinander abzuwägen gilt. Wir beraten seit vielen Jahren Mandanten zu Markenanmeldungen und können auch für Sie die optimale Anmeldestrategie finden. Sprechen Sie uns an.

Sie möchten eine Marke für Deutschland anmelden?

Dann sind Sie bei uns richtig. Gerne unterstützen wir Sie als Fachanwaltskanzlei bei Ihrer Markenanmeldung.

Bei einer deutschen Markenanmeldung (Markenanmeldung für Deutschland / DE-Marke) muss die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) eingereicht werden. Ein ganz zentraler Punkt einer jeden Markenanmeldung ist das sogenannte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassifizierung). Der Schutzumfang einer Marke richtet sich zum einen nach dem zu schützenden Logo / der zu schützenden Bezeichnung, zum anderen aber nach dem zusammen mit der Markenanmeldung zwingend einzureichenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Es ist mithin von größter Bedeutung, dass das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird. Dabei muss auch die künftige Entwicklung Ihres Business berücksichtigt werden. Denn nachträglich, kann eine Markenanmeldung nicht mehr geändert werden. Einschränkungen sind auch später noch möglich, Erweiterungen aber nicht.

Wir sind Spezialisten für Markenanmeldungen. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie möchten eine Marke für die Europäische Union / Unionsmarke (EU) anmelden?

Dann können Sie sich auf unsere Erfahrung verlassen. Wir haben bereits eine Vielzahl an „Unionsmarken“ für die Europäische Union erfolgreich angemeldet. Die Markenanmeldung erfolgt beim sogenannten „EUIPO“ (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum).

Eine Unionsmarkenanmeldung (EU-Marke) beim EUIPO bietet wichtige Vorteile. So erhält man mit einer einzigen Markenanmeldung einen umfassenden Schutz für alle (aktuell) 27 EU-Mitgliedsländer. Bei zukünftigen, weiteren Beitritten, erstreckt sich der Schutz der EU-Markenanmeldung (Unionsmarkenanmeldung) automatisch auch auf diese Länder.

Eine EU-Markenanmeldung kann jedoch im Einzelfall auch Nachteile mit sich bringen. Durch den großen Schutzumfang der Unionsmarkenanmeldung (EUIPO), erhöht sich zwangsläufig auch das Konfliktpotential. So kann eine EU-Markenanmeldung mit älteren Marken Dritter aus allen EU-Mitgliedsländern in Konflikt geraten.

Im Vorfeld einer EU-Markenanmeldung (Unionsmarkenanmeldung) ist es daher wichtig, dass Sie mit einem erfahrenen Anwalt für Markenrecht / Fachanwalt für Markenrecht klären, welche Markenanmeldung in Ihrem konkreten Fall, die Markenanmeldung darstellt, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht und am wenigsten Risiken beinhaltet.

Sprechen Sie uns an. Als Kanzlei für Markenrecht / Fachanwalt für Markenrecht finden wir den, für Sie besten Weg. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie möchten eine internationale Marke anmelden (IR-Marke)?

Sie möchten Ihre Marke international schützen und eine internationale Marke anmelden (IR-Marke)? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir unterstützen Sie bei Ihrer internationalen Markenanmeldung und finden die, für Sie optimale Anmeldestrategie.

Die internationale Markenanmeldung (IR-Marke) erfolgt über die WIPO in Genf (World Intellectual Property Organisation). Bei der internationalen Anmeldung ist es wichtig, die Besonderheiten der jeweiligen Länder zu kennen. Als Kanzlei für Markenrecht / Fachanwalt für Markenrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für internationale Markenanmeldung zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie möchten Ihre Marke weltweit schützen?

Was viele nicht wissen: in vielen Ländern muss eine Marke innerhalb bestimmter Fristen benutzt werden. Ansonsten kann die Marke auf Antrag von Dritten gelöscht werden. In einigen Ländern werden die Marken sogar von Amtswegen, quasi automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihre Marke weltweit schützen lassen möchten oder einen großflächigen Markenschutz planen, ist es wichtig, die richtige Markenanmeldestrategie zu verfolgen. Als Spezialisten für Markenrecht / Fachanwalt für Markenrecht / Kanzlei für Markenrecht unterstützen wir Sie, beim optimalen Ausbau Ihres Markenschutzes. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Verletzte ich mit meiner Marke bereits bestehende, ältere Marken?

Was viele nicht wissen –  die Anmeldung einer Marke kann eine Markenverletzung darstellen. Es ist daher wichtig, vor einer Markenanmeldung zu klären, ob Sie mit Ihrer Marke andere Marken verletzen. Andernfalls drohen Widerspruchsverfahren und Abmahnungen. Wir besprechen mit Ihnen die für Sie in Betracht kommenden Recherchemöglichkeiten, um das Risiko von Markenverletzungen zu reduzieren. Sprechen Sie uns an.

Sie haben eine Eintragungsverweigerung des Markenamtes erhalten?

Gerade bei selbst durchgeführten Markenanmeldungen kommt es häufig zu Beanstandungen der Markenanmeldung durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Im Rahmen des Beanstandungsbescheids wird dann häufig die angemeldete Marke wegen bestehender absoluter Schutzhindernisse gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Markengesetz (MarkenG) für sämtliche Waren und Dienstleistungen oder für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen beanstandet.

Allein der Umstand, dass Sie einen Beanstandungsbescheid erhalten haben, in dem die Verweigerung der Eintragung der Marke wegen absoluter Schutzhindernisse angedroht wird, bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Eintragung der Marke nicht doch durchsetzbar ist. Nicht selten lassen sich die Ämter nach entsprechender Stellungnahme und Argumentation doch noch von der Eintragungsfähigkeit der Marke überzeugen.

Sie haben einen Beanstandungsbescheid erhalten? Ihre Markenanmeldung wurde beanstandet? Dann sprechen Sie uns an!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Gegen Ihre Markenanmeldung wurde Widerspruch eingelegt?

Dies muss nicht zwangsweise zur Löschung Ihre Marke führen. Allein die Widerspruchseinlegung sagt noch nichts darüber aus, ob der Widerspruch auch berechtigt ist. Selbst wenn eine Markenkollision tatsächlich vorliegt, gelingt es häufig, mit dem Inhaber der älteren Widerspruchsmarke eine einvernehmliche Lösung im Wege einer Vorrechtsvereinbarung oder Abgrenzungsvereinbarung zu treffen und damit eine friedliche Koexistenz sicherzustellen.

Sie wünschen Unterstützung in einem Widerspruchsverfahren? Dann sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):

G-5star

Mit Herrn Dr. Mühlberger und MS Concept an unserer Seite sind wir in Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts sowie im Arbeitsrecht bestens gewappnet. In einem Fall mussten wir gemeinsam bis zum BGH gehen – und wurden auch hierbei hervorragend vertreten. Wir möchten diese starke, zuverlässige Begleitung nicht mehr missen.

Michael Kuhn
Geschäftsführer KUHN Maßkonfektion GmbH & Co. KG

G-5star

Wir sind als Agentur seit 10 Jahren bei MS Concept – in Jeder Hinsicht werden wir optimal betreut – Jedes Problem hat eine Lösung in der Kanzlei – Eine bessere Beratung und Umsetzung im Marken-, Werbe- und Arbeitsrecht kann man sich nicht wünschen- VIELEN DANK!

Ömer Yalci, Inhaber Verkaufsschmiede

G-5star

Die Anmeldung unserer Marke bei dem Deutschen Patent- und Markenamt wurde sehr kompetent und professionell abgewickelt. Wir können diese Kanzlei nur Weiterempfehlen – vielen Dank für die tolle Arbeit, Beratung und Unterstützung an das Team von MS Concept RA in Waiblingen

Mike Weber, Inhaber von Gartendekoparadies