- Verkehrsunfall und Unfallabwicklung
- Führerscheinentzug / Entzug der Fahrerlaubnis
- Verteidigung gegen Bußgeldbescheide
- Verteidigung bei Straftaten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht o.ä.)
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- Verteidigung bei Straftaten (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht o.ä.)
Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen – was Sie unbedingt wissen sollten
Sie sind von einem Verkehrsunfall betroffen? Im täglichen Straßenverkehr kracht es regelmäßig. Viel zu oft wissen die Beteiligten nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen und was zu tun ist. Nicht jeder hat gleich die Telefonnummer von einem Anwalt für Verkehrsrecht zur Hand.
Mit unseren folgenden Tipps sind Sie zukünftig auf der sicheren Seite und können trotz eines Verkehrsunfalls erst einmal durchatmen.
Schritt 1: Sichern Sie die Unfallstelle ab
Hierzu gehört das Einschalten des Warnblinkers, das Aufstellen eines Warndreiecks (50 – 100 Meter Abstand zur Unfallstelle) und ziehen Sie Ihre im Auto befindliche Warnweste an. Sollte es neben Blech- auch zu Personenschäden gekommen sein, leisten Sie Erste – Hilfe und alarmieren Sie – wenn nötig – die Rettung.
Schritt 2: Sammeln Sie Beweise – Fahren Sie Ihr Fahrzeug nicht zur Seite
Dokumentieren Sie die Unfallstelle – idealerweise mit Bildern. Halten Sie Ausschau nach Zeugen, notieren Sie deren Personalien. Im Anschluss füllen Sie mit dem Unfallgegner gemeinsam einen Unfallbericht aus.
Achtung: häufig fahren die Unfallbeteiligten die verunfallten Fahrzeuge zur Seite, um den Verkehr nicht zu behindern – dies sollten Sie aber erst dann tun, wenn Sie die Unfallstelle vollständig dokumentiert haben. Wenn Sie die Polizei verständigen, verändern Sie nichts, bis die Polizei eintrifft und den Unfall aufgenommen hat.
Schritt 3: Informieren Sie die Polizei
Insbesondere bei Beteiligung von Miet- / Firmen- / Leasingfahrzeugen sowie bei Personen- und größeren Sachschäden verständigen Sie die Polizei und lassen den Unfall entsprechend aufnehmen. Machen Sie sowohl im Gespräch mit dem Unfallgegner als auch mit der Polizei keine Angaben, mit welchen Sie sich möglicherweise selbst belasten.
Schritt 4: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Wir informieren Sie über alle weiteren notwendigen Schritte, geben Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung zur Haftungsfrage und unterstützen Sie bei allen weiteren Fragen. Haftet der Unfallgegner, gibt es von diesem bzw. seiner Versicherung vollen Ersatz aller Schäden – hierzu zählen in der Regel auch die Kosten für eine Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung und Betreuung. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass sämtliche Sach- und Personenschäden aus dem Unfallereignis erfasst und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verschuldensquote geltend gemacht werden.
Sie benötigen Unterstützung bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls?
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email.
Was unsere Mandanten über uns sagen (Auszug):
Hier hatte ich von Anfang an ein gutes Gefühl gut betreut zu werden.
Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!
Achim Deuringer
Dank dem perfekten rundum Führsorgepaket von Herr Dr. Mühlberger bin ich mehr als zufrieden mit der Arbeit der Kanzlei MS Concept. Fachlich und menschlich ein super Anwalt bzw Team. Zwischendurch einfacher Email Kontakt möglich, super Vorbereitung auf Verhandlungen, zeigt alle Möglichkeiten auf, lässt einen dann selbst entscheiden und regelt auch alles nötige drum herum!
Vielen Dank für die erfolgreiche Zusammenarbeit!
Bianca Petsch
Sehr guter Anwalt, kann ich nur empfehlen.
Joachim Brosi